Kontakt

Michael Kirchner Immobilien

Obergasse 5

65326 Aarbergen-Michelbach

 

Telefon: 06120-908590

Telefax: 06120-908591

E-Mail:  info@immobilien-kirchner.de

 

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Geschäftsbedingungen

Unsere Angebote und Mitteilungen sind unverbindlich, freibleibend und nur für den Empfänger bestimmt. Sie sind streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Einwilligung gestattet. Zuwiderhandlungen verpflichten im Falle eines Vertragsabschlusses zur Schadensersatzpflicht in Höhe der entgangenen Provision.

 

Die Angebotsangaben basieren auf Angaben Dritter, sodass hierfür keine Gewähr übernommen werden kann. Zwischenverkauf und –vermietung bleiben vorbehalten. Ist dem Empfänger ein nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies innerhalb von 7 Tagen unter Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen.

 

Die Maklerprovision ist verdient, fällig und zahlbar vom Käufer oder Mieter mit Abschluss des Vertrages, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Vertrag rückgängig gemacht wird oder unabhängig der Gründe nicht zur Durchführung gelangt. Eine Mitwirkung des Maklers beim Vertragsabschluss ist nicht erforderlich. Bei direkten Verhandlungen ist der Makler rechtzeitig vom Vertragsabschluss zu verständigen.

 

Die Provision beträgt, sofern nicht anders vereinbart, bei Mietverträgen über Wohnungen und Häuser das 2,38-fache der Nettomonatsmiete inklusive Mehrwertsteuer, bei Miet- und Pachtverträgen über Gewerbeobjekte das 3,57-fache der Nettomonatsmiete oder –pacht inklusive Mehrwertsteuer. Bei Kaufverträgen über Grundbesitz beträgt die Provision 5,95% des Kaufpreises, ebenso bei Erbbaurechten einschließlich Grundstückswert und bei Ankaufsrechten. Bei Vorkaufsrechten beträgt die Provision 1,19% und bei Ausübung des Rechtes zusätzlich 4,76% des Verkehrswertes oder vereinbarten Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.

 

Wird ein Vertrag über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners geschlossen oder ein geschlossener Vertrag erweitert, aus einem Mietverhältnis ein Kaufvertrag geschlossen, oder das Objekt durch eine Zwangsversteigerung erworben, so entsteht der Provisionsanspruch ebenfalls.